Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landesamt für Finanzen legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seiner Angebote für alle Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.baylern.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Derzeit befindet sich die Applikation in der Evaluation durch die Stiftung Pfennigparade. Diese Erklärung wird aktualisiert, sobald die Ergebnisse vorliegen.

Die übrigen Angaben zu Feedback, Kontakt und Durchsetzungsverfahren werden ebenso nach Abschluss der Prüfung in dieser Erklärung ergänzt.